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Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug der Kommunen zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung. Sie wird in einem zweistufigen, formellen Verfahren nach den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) vollzogen. Auf der übergeordneten Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung wird ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. Dieser bildet die rechtliche Grundlage für die Bebauungspläne, die für Teilbereiche des Gemeindegebietes entwickelt werden. Während der Flächennutzungsplan nur eine behördenverbindliche Wirkung entfaltet, werden die Bebauungspläne als allgemeinverbindliche Satzungen beschlossen, um die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden zu regeln. Die Bebauungspläne stellen damit die wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzung dar für die Erteilung von Baugenehmigungen durch die Bauaufsichtsbehörden. Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Gemeinden zuständig. An ihre Inhalte werden durch die Vorgaben des Baugesetzbuches hohe Anforderungen gestellt. So ist es u.a. Aufgabe der Bauleitplanung, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen zu schützen und zu entwickeln. U.a. müssen im Rahmen der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes, der Landschaftspflege und des Naturhaushaltes mit den Umweltfaktoren Boden, Wasser, Luft und Klima berücksichtigt werden. Die Bauleitplanung wird daher durch die Landschaftsplanung naturschutzfachlich begleitet; die Verfassung eines gesonderten Umweltberichtes zur Dokumentation der Umweltauswirkungen einer Planung ist mittlerweile gesetzlich verpflichtend. Folgende Leistungen bieten wir für Sie an:
- Strukturkonzepte
- Städtebauliche Vorentwürfe und Entwicklungsstudien
- Abstimmung der Bauleitpläne mit den Zielen der Raumordnung
- Verfahrensbegleitung bei der Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
- Rechtspläne
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