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Fachbeitrag Naturschutz
In Rheinland-Pfalz entspricht der Fachbeitrag Naturschutz dem nach § 20 (4) BNatSchG geforderten Landschaftspflegerischen Begleitplan. Bauvorhaben, die einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen, müssen minimiert bzw. in räumlicher Nähe in Form einer Ausgleichsmaßnahme kompensiert werden. Der Fachbeitrag Naturschutz ist Bestandteil der Baugenehmigungsunterlagen (Eingriffs--/Ausgleichsplan). Er setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: 1. Klären der Aufgabenstellung und Ermittlung des Leistungsumfangs, 2. Ermittlung und Bewertung der Planungsgrundlagen, 3. Ermitteln und Bewerten des Eingriffs, 4. Vorläufige Planfassung, 5. Endgültige Planfassung mit Textteil. In dem vorliegenden Fall solte ein Wohngebiet im Teilbereich eines innerörtlichen Grünzugs entstehen. Behördliche Auflagen waren hinsichtlich des Natur- und Landschaftsschutzes und des Gewässerschutzes (Fließgewässer II. Ordnung/Grundwasserschutz) zu erfüllen. Hinzu kamen bodenschutzrechtliche Belange infolge unsachgemäßen Umgangs mit Straßenbaumaterialien, die zur Geländeauffüllung herangezogen wurden. Da ein direktes Einleiten der Oberflächenwässer in den angrenzenden Bach nicht zulässig war, mußte auf einem benachbarten Grundstück eine Versickerungsmulde errichtet werden. Der Ausgleich konnte im Baugebiet selbst und auf dem benachbarten Gelände nur ansatzweise erfolgen. Daher wurde der Restausgleich in Form einer Ausgleichszahlung an die Untere Naturschutzbehörde vorgenommen.
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